bitte nicht kritisch…
"Blogger und Forenbetreiber, die sich mit kritischen Themen befassen, unterliegen erhöhten Prüfungspflichten. Deshalb müssen sie Kommentare oder Foreneinträge Dritter gegebenenfalls vorab kontrollieren und zensieren. Das hat heute das Landgericht Hamburg(…)"
(via augsblog.de)
ich habe dann mal in den einstellungen die kommentarfunktion anonymer nutzer abgestellt. jeder, der hier auf der muttererde kommentieren will muss zumindest bei twoday.net registriert sein. ob das genügt weiss ich nicht… adri?
nyck - 7. Dez, 14:25
rückgängig machen!
grundsätzlich gilt, dass die betreiber von rotke.net ab kenntniserlangung haften. eindeutig kenntnis erlangt hat der betreiber, wenn er beispielsweise per e-mail aufgefordert wird, eine bestimmte äusserung zu löschen. weigert sich der betreiber, kann das eine strafbewehrte unterlassungserklärung zur folge haben. der spass fängt also an geld zu kosten.
gerichte kommen dann ins spiel, wenn man per negativer feststellungsklage den unterlassungsanspruch abwehren möchte. und wer das beim hamburger landesgericht tut, sieht sich meist mit entscheidungen konfrontiert, die hinsichtlich der bgh-urteile widersprüchlich und äußerst umstritten sind.
generell kommen wir unseren prüfungspflichten mehr als nach, da wir hier regelmäßig lesen und dadurch von problematischen beiträgen etwas mitbekommen würden. daraus entsteht jedoch nicht die pflicht, nur registrierte user zuzulassen. vor allem aber müssten wir rechtlich problematische artikel löschen, wenn wir hierzu aufgefordert werden. anderenfalls könnte es eben zu einer strafbewehrten unterlassungserklärung kommen. dann hätte adri was zu tun. spass würde es aber nur machen, wenn der prozess nicht in hamburg stattfände.
das hamburger landesgericht hat bezüglich der haftung von internetforen einfach eine schraube locker. die vorabprüfung von beiträgen stellt eine hamburger spezialität und rechtliche mindermeinung dar. die urteile des bgh bestätigen, dass forenbetreiber eben doch nur rückwirkend ab kenntniserlangung tätig werden müssen.
eine besondere prüfungsverpflichtung entsteht vor allem, wenn eine unterlassungserklärung abgegeben wird und nur hinsichtlich dessen, was konkret unterlassen werden soll.
wenn also der betreiber hier regelmässig schreibt, muss der bertreiber in jedem fall verstösse gegen geltendes recht, schmähkritiken, die über das rechtlich zulässige mass, verstösse gegen das persönlichkeits- und wettbewerbsrecht, etc. ohne aufforderung löschen. realistisch ist aber in allen mir bekannten fällen, das per e-mail an mutter@rotke.net dazu aufgefordert werden würde.
das bedeutet aber nicht, dass wir anonyme leser und teilnehmer ausschließen müssen und sollten. persönlich würde ich es auch nicht wollen und ausgesprochen doof finden.
edit: das ist natürlich eine laienhafte einschätzung, die jedoch auf die erfahrungen meiner täglichen arbeit zurückzuführen ist. aber fast zwölf prozessfreie jahre w-w-w sprechen dafür, dass diese praxis dieser rechtlichen grauzone und gummiparagraphen des telemediengesetzes gerecht werden.
sollten beiträge auf anfrage entfernt werden sollte die löschung bestätigt werden. einleitender satz:
ohne präjudiz für die sach- und rechtslage...
eine vollständige vorlage könnte ich noch nachreichen.